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Die DcbsWebredaktion

EUROCOUNTER
Impressum
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Der neue EU–Heimtierausweis, aktueller
Wissensstand
In
Europa fallen immer mehr Grenzkontrollen weg, der Reise- verkehr wird
erleichtert, doch für die Reise mit Hund, Katze und Frettchen gibt es eine
wesentliche Neuerung.
Bereits für Mitte Mai angekündigt, ist in diesen Tagen der
neue blaue EU-Heimtierausweis mit dem europäischen Sternenbanner
in die Tierarztpraxen geliefert worden.
Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen EU- Regelung
muss ab 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die
innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden,
ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
Dieser neue Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das
Tier muss mittels Mikrochip oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 – durch
Tätowierung identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen
sein. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den
tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz
gegen Tollwut verfügt.
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den
privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel
zwischen Mitgliedstaaten der EU.
Die Mitgliedstaaten
Schweden und
Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für
eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an
den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere
Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall
beizubehalten. Entsprechende Behandlungen bzw. Bestätigungen können nunmehr aber
direkt im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.
Die neuen EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen
Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang von den nach
Landesrecht zuständigen Behörden autorisiert werden. Anders als bei den bisher
gebräuchlichen gelben Impfpässen handelt es sich bei dem neuen blauen
EU-Heimtierausweis um ein amtliches Dokument, dessen Ausstellung bezahlt werden
muss.
Übergangsregeln gegen Reisechaos
Trotz des neuen Pflichtausweises besteht kein Grund zur Panik. Zwar werden
ab 3. Juli nur noch die neuen Ausweise ausgestellt, aber die EU-Kommission hat
Übergangsregelungen für den privaten Reiseverkehr beschlossen; demnach
können die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder
Bescheinigungen weiter verwendet werden, wenn sie
-
vor dem 03.07. 2004 ausgestellt wurden,
-
noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz [gültig bis 12 Monate nach letzter
Tollwutimpfung], ggf Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte
Bandwürmer und Zecken),
-
den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h.
in Bezug auf Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch
Tätowierung oder Mikrochipping und seinem Besitzer).
Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der
betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer ab dem 03.07.2004 nicht
mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues
Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.
Der neuste Stand:
Nach letzten Informationen hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) Mitte Mai darüber informiert, dass sich die
Leiter der Veterinärdienste der Mitgliedstaaten zwischenzeitlich dafür
ausgesprochen haben, die Anwendung der neuen europäischen Regelungen für den
grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit Heimtieren (und damit die verpflichtende
Verwendung des neuen EU-Heimtierpasses) auf den 01.10.2004 zu verschieben.
Nach dem Beschluss der EU-Kommission gelten zwischen dem 3. Juli und dem 1.
Oktober gleichermaßen die bisherigen und die neuen Regeln für Reisen mit Hunden,
Katzen und Frettchen: Ab 3. Juli müssen alle EU-Mitgliedstaaten das Verbringen
von Heimtieren gestatten, die bereits die neuen Regeln erfüllen. Andererseits
müssen sie auch solchen Tieren die Einreise erlauben, die entsprechend den
bisher bestehenden einzelstaatlichen Regeln vorbereitet wurden.
weitere Informationen:
Bundestierärztekammer
ADAC
Fibel (Intervet):
Einreisebestimmungen 2004
Alle Angaben und Links ohne Gewähr - aufgrund von vielen Änderungen können die
Informationen Ihre Aktualität schnell verlieren. Bitte informieren Sie sich vor
Antritt der Reise nochmals bei Ihrem Tierarzt oder den Behörden.
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