Deutscher Club für Berner Sennenhunde e.V.
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Der neue EU–Heimtierausweis, aktueller Wissensstand

In Europa fallen immer mehr Grenzkontrollen weg, der Reise- verkehr wird erleichtert, doch für die Reise mit Hund, Katze und Frettchen gibt es eine wesentliche Neuerung.

Bereits für Mitte Mai angekündigt, ist in diesen Tagen der neue blaue EU-Heimtierausweis mit dem europäischen Sternenbanner in die Tierarztpraxen geliefert worden.

Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen EU- Regelung muss ab 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
Dieser neue Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Mikrochip oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 – durch Tätowierung identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.

Die Mitgliedstaaten Schweden und Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten. Entsprechende Behandlungen bzw. Bestätigungen können nunmehr aber direkt im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.

Die neuen EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang von den nach Landesrecht  zuständigen Behörden autorisiert werden. Anders als bei den bisher gebräuchlichen gelben Impfpässen handelt es sich bei dem neuen blauen EU-Heimtierausweis um ein amtliches Dokument, dessen Ausstellung bezahlt werden muss.

Übergangsregeln gegen Reisechaos
Trotz des neuen Pflichtausweises besteht kein Grund zur Panik. Zwar werden ab 3. Juli nur noch die neuen Ausweise ausgestellt, aber die EU-Kommission hat Übergangsregelungen für den privaten Reiseverkehr beschlossen; demnach können die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter verwendet werden, wenn sie

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vor dem 03.07. 2004 ausgestellt wurden,
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noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz [gültig bis 12 Monate nach letzter Tollwutimpfung], ggf Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken),
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den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h. in Bezug auf Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochipping und seinem Besitzer).
  • Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer ab dem 03.07.2004 nicht mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.

    Der neuste Stand:
    Nach letzten Informationen hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) Mitte Mai darüber informiert, dass sich die Leiter der Veterinärdienste der Mitgliedstaaten zwischenzeitlich dafür ausgesprochen haben, die Anwendung der neuen europäischen Regelungen für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit Heimtieren (und damit die verpflichtende Verwendung des neuen EU-Heimtierpasses) auf den 01.10.2004 zu verschieben.
    Nach dem Beschluss der EU-Kommission gelten zwischen dem 3. Juli und dem 1. Oktober gleichermaßen die bisherigen und die neuen Regeln für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen: Ab 3. Juli müssen alle EU-Mitgliedstaaten das Verbringen von Heimtieren gestatten, die bereits die neuen Regeln erfüllen. Andererseits müssen sie auch solchen Tieren die Einreise erlauben, die entsprechend den bisher bestehenden einzelstaatlichen Regeln vorbereitet wurden.

    weitere Informationen:
    Bundestierärztekammer
    ADAC
    Fibel (Intervet):
    Einreisebestimmungen 2004

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    Alle Angaben und Links ohne Gewähr - aufgrund von vielen Änderungen können die Informationen Ihre Aktualität schnell verlieren. Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Reise nochmals bei Ihrem Tierarzt oder den Behörden.

     

     

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    Stand: 16. November 2009