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Der neue EU–Heimtierausweis, aktueller
Wissensstand Bereits für Mitte Mai angekündigt, ist in diesen Tagen der neue blaue EU-Heimtierausweis mit dem europäischen Sternenbanner in die Tierarztpraxen geliefert worden. Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen EU- Regelung
muss ab 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die
innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden,
ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU. Die Mitgliedstaaten Schweden und Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten. Entsprechende Behandlungen bzw. Bestätigungen können nunmehr aber direkt im EU-Heimtierausweis vermerkt werden. Die neuen EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang von den nach Landesrecht zuständigen Behörden autorisiert werden. Anders als bei den bisher gebräuchlichen gelben Impfpässen handelt es sich bei dem neuen blauen EU-Heimtierausweis um ein amtliches Dokument, dessen Ausstellung bezahlt werden muss. Übergangsregeln gegen Reisechaos
Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der
betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer ab dem 03.07.2004 nicht
mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues
Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.
Der neuste Stand: weitere Informationen:
Alle Angaben und Links ohne Gewähr - aufgrund von vielen Änderungen können die Informationen Ihre Aktualität schnell verlieren. Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Reise nochmals bei Ihrem Tierarzt oder den Behörden. |
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