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EU-Heimtierausweis !
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Einreisebestimmungen für Haustiere Hunde und
Katzen
in den Urlaubsländern
Um keine bösen Überraschungen bei
der Einreise mit Ihrem Vierbeiner in das Urlaubsland zu erleben, machen Sie sich
bitte vor Urlaubsantritt mit den jeweiligen Einreisebestimmungen des
Landes vertraut.

Wichtig: Vergessen Sie dabei auch nicht die Bestimmung der Länder zu beachten,
durch die Sie durchfahren oder in denen Sie zwischenlanden, um zum Urlaubsziel
zu gelangen!
Allgemeiner Hinweis: Zecken und
Mücken können in Mitteleuropa und südlichen Ländern Krankheiten wie z. B. die
Leishmaniose auf Ihr Tier übertragen. Fragen Sie daher vor der Reise in Ihrer
Tierarztpraxis nach einem geeigneten Schutz
-Klick auf die einzelnen Länder-
Deutschland:
Reiseverkehr: (bis max. 3 Tiere)
Es reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im internationalen
Impfpass aus, sofern höchstens 3 Tiere oder im Fall von Hunden- und
Katzenwürfen, das Muttertier mit dem gesamten Wurf (Welpen jünger als 3 Monate)
mitgeführt werden. Die Tollwutschutzimpfung soll mind. 30 Tage und längstens 12
Monate vor Grenzübertritt durchgeführt werden.
Für die Einfuhr im Ausland erworbener Tiere:
Bei Hunden und Katzen jünger als 3 Monate genügt ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis. Bei mehr als 3 Monaten alten Tieren ist zusätzlich eine im
internationalen Impfpass beglaubigte Tollwutschutzimpfung erforderlich.
Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor Einreise und max. vor 12 Monaten
erfolgt sein
Die Einfuhr aus Drittländern ist genehmigungspflichtig.
Mindestalter bei Einreise: 8 Wochen
Kampfhunde wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier
sowie deren Kreuzungen ist die Einfuhr nicht erlaubt!
Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund
gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten.

Stand: Juli 2003
Alle Angaben ohne Gewähr - aufgrund von vielen Änderungen können die
Informationen Ihre Aktualität schnell verlieren. Bitte informieren Sie sich vor
Antritt der Reise nochmals bei Ihrem Tierarzt oder den Behörden.