Deutscher Club für Berner Sennenhunde e.V.
gegr. 1992 Sitz Bensheim Mitglied im VDH/F.C.I.

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DCBS
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Berner Sennenhunde e.V.
gegr.1992 Sitz Bensheim
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Impressum

 

Diese Seite wird Aufgrund neuer Bestimmungen und dem neuen EU - Heimierausweis gerade überarbeitet...... Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei Ihrem Tierarzt ..................

Neu der
EU-Heimtierausweis !

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Einreisebestimmungen für Haustiere Hunde und Katzen
in den Urlaubsländern

Um keine bösen Überraschungen bei der Einreise mit Ihrem Vierbeiner in das Urlaubsland zu erleben, machen Sie sich bitte vor Urlaubsantritt mit den jeweiligen Einreisebestimmungen des Landes vertraut.


Wichtig: Vergessen Sie dabei auch nicht die Bestimmung der Länder zu beachten, durch die Sie durchfahren oder in denen Sie zwischenlanden, um zum Urlaubsziel zu gelangen!

Allgemeiner Hinweis: Zecken und Mücken können in Mitteleuropa und südlichen Ländern Krankheiten wie z. B. die Leishmaniose auf Ihr Tier übertragen. Fragen Sie daher vor der Reise in Ihrer Tierarztpraxis nach einem geeigneten Schutz

Belgien

Malta
Bulgarien Marokko
Dänemark Mazedonien
Estland Niederlande
Finnland Norwegen
Frankreich Österreich

Griechenland

Polen
Großbritannien Portugal
Irland Rumänien
Island Schweden
Israel Schweiz
Italien Slowenien

Kanada

Spanien
Kroatien Tunesien
Lettland Türkei
Lichtenstein Ungarn
Litauen USA
Luxemburg Zypern

-Klick auf die einzelnen Länder-

Deutschland:

Reiseverkehr: (bis max. 3 Tiere)

Es reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im internationalen Impfpass aus, sofern höchstens 3 Tiere oder im Fall von Hunden- und Katzenwürfen, das Muttertier mit dem gesamten Wurf (Welpen jünger als 3 Monate) mitgeführt werden. Die Tollwutschutzimpfung soll mind. 30 Tage und längstens 12 Monate vor Grenzübertritt durchgeführt werden.

Für die Einfuhr im Ausland erworbener Tiere:
Bei Hunden und Katzen jünger als 3 Monate genügt ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Bei mehr als 3 Monaten alten Tieren ist zusätzlich eine im internationalen Impfpass beglaubigte Tollwutschutzimpfung erforderlich.

Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor Einreise und max. vor 12 Monaten erfolgt sein
Die Einfuhr aus Drittländern ist genehmigungspflichtig.

Mindestalter bei Einreise: 8 Wochen

Kampfhunde wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist die Einfuhr nicht erlaubt!


Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten.

 

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Stand: Juli 2003
Alle Angaben ohne Gewähr - aufgrund von vielen Änderungen können die Informationen Ihre Aktualität schnell verlieren. Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Reise nochmals bei Ihrem Tierarzt oder den Behörden.

Copyright © DCBS e.V. German Club of Bernese Mountain Dogs / Deutscher Club für Berner Sennenhunde
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Stand: 25. November 2008