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dem Deutschen Club für
Berner Sennenhunde e.V.
gegr.1992 Sitz Bensheim
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Impressum
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Einreisebestimmungen Finnland

 | Tollwutschutzimpfung Vorschrift
mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten |
 | Gesundheitszeugnis
Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich |
 | weitere Info
Innerhalb von EU-Ländern kann die Einreise auch
unmittelbar nach der Impfung erfolgen.
Es muss ein in der EU zugelassener, inaktiver Tollwutimpfstoff verwendet
werden.
Tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Echinococcus
multilocularis (24-72 h vor Einreise - bei Flug- und Schiffsreise 30 Tage
vorher) wird gefordert. |
Allgemein
Finnland:
Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass erforderlich:
Tollwut-Impfung - sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf
max. 12 Monate zurückliegen.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis, welches eine Behandlung gegen den Bandwurm
echinococcus multilocularis aufweist, die frühestens 72 und spätestens 24
Stunden vor Reisebeginn stattfinden muss.
Hunde und Katzen, die über 3 Monate alt sind, benötigen eine tierärztliche
Tollwutimpf-bescheinigung.
Tiere bis zum 3. Lebensmonat brauchen keine Impfung. Eine tierärztliche
Bescheinigung über die Behandlung gegen Bandwürmer (echinococcus multilocularis)
wird gefordert und muss max. 30 Tage und mind. 24 Stunden vor der Einreise
erfolgt sein.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.finlandemb.de/lemmikit.asp

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Hinweis:
Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind
aus den verschiedene Informationsquellen entnommen. Für die Richtigkeit
übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung !
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