Deutscher Club für Berner Sennenhunde e.V.
gegr. 1992 Sitz Bensheim Mitglied im VDH/F.C.I.

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Berner Sennenhunde e.V.
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Impressum

Einreisebestimmungen Großbritannien

bulletTollwutschutzimpfung Vorschrift
ja, 30 Tage nach der Impfung muss ein Bluttest gemacht werden, nach dem Bluttest Wartezeit von 6 Monaten
bulletGesundheitszeugnis
- keine Angaben -
bulletweitere Info
Strenge Einreisebestimmungen (z.B. Mikrochip; Bluttest zum Beweis von Antikörpern von Impfung; Tiere müssen zwischen 36 und 48 Stunden vor der Einreise auf die Insel entlaust und entwurmt werden; Behandlung gegen Zecken),
Sind die Bestimmungen nicht erfüllt: Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne erforderlich

Allgemein Großbritannien:

Für die folgenden erforderlichen Voraussetzungen sind 7 Monate Vorbereitungszeit erforderlich. Einreisende Tiere müssen sich nach dem "PET Travel Scheme" richten.

Mindestlebensalter 3 Monate

PET-TRAVEL-SCHEME:

  1. Markierung mit Mikrochip nach ISO-Form. Falls der Chip dieser nicht entspricht, muss ein Lesegerät vom Tierhalter zur Verfügung gestellt werden. Erst Chippen, dann impfen!
     
  2. Tollwutimpfung
     
  3. Prüfen des Impferfolges gegen Tollwut durch Titerbestimmung * , Mindesthöhe 0,5 IU/ml Serum. Zwischen Impfung und Titerbestimmung wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen.
     
  4. Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur möglichen Einreise.
     
  5. Eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden.
     
  6. In den letzten 24 - 48 Stunden vor der Abreise muss das Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen.
     
  7. Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu unterschreiben, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU / EFTA-Staaten gehalten wurde. Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gültig, d.h. eine weitere Titerbestimmung ist nicht nötig. Eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muss jedoch vor jeder Einreise erfolgen. Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate.

Folgende Einreisewege sind erlaubt:
mit dem Schiff von Calais und Ostende nach Dover oder von Cherbourg, Caen, St. Malo oder Le Havre nach Portsmouth, von Cherbourg nach Pool und von Roscoff nach Plymouth; über den Kanaltunnel von Calais nach Folkestone; mit dem Flugzeug von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach London-Heathrow.

Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden.

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter:

Britische Botschaft

oder unter der PETS-Helpline, Tel. 004/870/241 17 10

Britische Botschaft CH: 031-3597700

Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung

Deutschland:

bulletInstitut für Virologie
Frankfurter Str. 107
D-35392 Giessen
Tel.+49(0)641/993 83 50
Fax:+49(0)641/993 83 59
E-mail: viro@vetmed.uni-giessen.de 
 
bulletEurovir Hygiene Institut
Biotechnologiepark
D-14943 Luckenwalde
Tel./Fax: +49(0)3371/681269
E-Mail: Eurovir@biogate.com 
 
bulletLandesuntersuchungsamt für das
Gesundheitswesen SÜDBAYERN

Veterinärstr. 2
D-85764 Oberschleißheim
Tel: +49(0)89/31 56 03 21
Fax:+49(0)89/31 56 04 59

Österreich:

bulletBundesanstalt für Tierseuchen-Bekämpfung
Robert-Koch-Gasse 17 
2340 Mödling
Tel:+43(0)2236 46 640 902/906
Fax: +43(0)2236 46 640 941 
 

Schweiz:

bulletSchweizerische Tollwutzentrale
Länggass-Str. 122
3012 Bern
Tel. + 41(0)31 6312378
Fax: +41(0)316312534
 


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Hinweis:

Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind aus den verschiedene Informationsquellen entnommen. Für die Richtigkeit übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung !

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Stand: 25. November 2008