Deutscher Club für Berner Sennenhunde e.V.
gegr. 1992 Sitz Bensheim Mitglied im VDH/F.C.I.

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Berner Sennenhunde e.V.
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Impressum

Einreisebestimmungen Norwegen

bulletTollwutschutzimpfung Vorschrift
ja, Blutuntersuchung notwendig
bulletGesundheitszeugnis
Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich
bulletweitere Info
Einfuhrgenehmigung muss beantragt werden, frühzeitig bei der Botschaft Antragsformulare anfordern.
Mindestalter bei der Einfuhr: 7 Monate (Hunde), 18 Monate (Katzen)
Int. Impfpass mit Tollwutbescheinigung.
Identitätskennung (Tätowierung am Ohr, Mikrochip) des Tieres muss vorhanden sein und in allen Unterlagen vermerkt sein.
Quarantänevorschriften wurden gelockert, Nachweis verschiedener Impfungen notwendig.
Pit-Bull-Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Dogo Argentino oder Kreuzungen aus diesen Rassen dürfen nicht eingeführt werden, ebenso Bengalkatzen;
 

Allgemein Norwegen:

Der Hund darf nicht jünger als 7 Monate und die Katze nicht jünger als 16 Monate sein. Tierärztliche Bescheinigung ist erforderlich.

Gesundheitsbescheinigung - max. 10 Tage alt. Sie bestätigt die Gesundheit des Tieres und muss eine Behandlung gegen Bandwürmer nachweisen. Diese wird nach 7 Tagen Aufenthalt in Norwegen von einem Tierarzt wiederholt.

Impfbescheinigung - sie muss die Tollwutimpfung und das Ergebnis des Nachweises der Tollwut-Antikörper durch eine Blutprobe nachweisen. Die Blutprobe kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Impfung entnommen werden. Der Antikörper muss mind. 0,5 IU/ml Serum aufweisen.

Bei jüngeren Hunden ist dies meistens nicht der Fall, deshalb ist nach 4 Wochen eine zweite Tollwut-Impfung nötig, nach der wieder eine Blutprobe (frühestens 120 Tage) folgt.

Hunde müssen vor Einreise gegen Leptospirose (mind. 30 Tage und max. 12 Monate vor Reiseantritt) und gegen Staupe (mind. 30 Tage und max. 24 Monate vor Reiseantritt) geimpft sein.
Das Tier benötigt eine lesbare Tätowierung oder einen implantierten Mikrochip (ISO-Standard) zur Identifikation.

Kampfhunden, wie Pitbull-Terrier, Tosa Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr nicht erlaubt. Für Hunde mit optischer Ähnlichkeit ist ein Stammbuch mitzuführen.
Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.

Für alle Hunde gilt Leinenpflicht und der Kot muss durch mitgebrachte Kotbeutel entfernt werden!
Für die Einreise von Schweden gelten die schwedischen Einreisebedingungen.

Da die Einreisevorschriften sehr umfassend und zeitaufwändig sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Bemühung.
 

Aktuelle Informationen: www.norwegen.org Rubrik "Reisen"

Formulare mit allen Vorschriften erhalten Sie von den norwegischen Botschaften, bzw. Konsulaten.

Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung:

Deutschland:
 

bulletInstitut für Virologie
Frankfurter Str. 107
D-35392 Giessen
Tel.+49(0)641/993 83 50
Fax:+49(0)641/993 83 59
E-mail: viro@vetmed.uni-giessen.de 
 
bulletEurovir Hygiene Institut
Biotechnologiepark
D-14943 Luckenwalde
Tel./Fax: +49(0)3371/681269
E-Mail: Eurovir@biogate.com 
 
bulletLandesuntersuchungsamt für das
Gesundheitswesen SÜDBAYERN

Veterinärstr. 2
D-85764 Oberschleißheim
Tel: +49(0)89/31 56 03 21
Fax:+49(0)89/31 56 04 59

Österreich:

bulletBundesanstalt für Tierseuchen-Bekämpfung
Robert-Koch-Gasse 17 
2340 Mödling
Tel:+43(0)2236 46 640 902/906
Fax: +43(0)2236 46 640 941 
 

Schweiz:

bulletSchweizerische Tollwutzentrale
Länggass-Str. 122
3012 Bern
Tel. + 41(0)31 6312378
Fax: +41(0)316312534


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Hinweis:

Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind aus den verschiedene Informationsquellen entnommen. Für die Richtigkeit übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung !

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Stand: 25. November 2008