|
Willkommen
auf der offiziellen
Homepage des
DCBS

______________

Welpenliste
____________
_____________

____________
Download
 |
Download
Meldescheine
Beitrittserkl.
usw.
|
_____________
DCBS
dem Deutschen Club für
Berner Sennenhunde e.V.
gegr.1992 Sitz Bensheim
Mitglied im VDH/FCI
rechtlich geschützt

Die DcbsWebredaktion

E-Mail
EUROCOUNTER

automatische Übersetzung
Impressum
| |
Einreisebestimmungen Norwegen

 | Tollwutschutzimpfung Vorschrift
ja, Blutuntersuchung notwendig |
 | Gesundheitszeugnis
Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich |
 | weitere Info
Einfuhrgenehmigung muss beantragt werden, frühzeitig
bei der Botschaft Antragsformulare anfordern.
Mindestalter bei der Einfuhr: 7 Monate (Hunde), 18 Monate (Katzen)
Int. Impfpass mit Tollwutbescheinigung.
Identitätskennung (Tätowierung am Ohr, Mikrochip) des Tieres muss vorhanden
sein und in allen Unterlagen vermerkt sein.
Quarantänevorschriften wurden gelockert, Nachweis verschiedener Impfungen
notwendig.
Pit-Bull-Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Dogo Argentino oder Kreuzungen
aus diesen Rassen dürfen nicht eingeführt werden, ebenso Bengalkatzen;
|
Allgemein
Norwegen:
Der Hund darf nicht jünger als 7 Monate und die Katze nicht jünger als 16
Monate sein. Tierärztliche Bescheinigung ist erforderlich.
Gesundheitsbescheinigung - max. 10 Tage alt. Sie bestätigt die Gesundheit des
Tieres und muss eine Behandlung gegen Bandwürmer nachweisen. Diese wird nach 7
Tagen Aufenthalt in Norwegen von einem Tierarzt wiederholt.
Impfbescheinigung - sie muss die Tollwutimpfung und das Ergebnis des Nachweises
der Tollwut-Antikörper durch eine Blutprobe nachweisen. Die Blutprobe kann
frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Impfung entnommen werden.
Der Antikörper muss mind. 0,5 IU/ml Serum aufweisen.
Bei jüngeren Hunden ist dies meistens nicht der Fall, deshalb ist nach 4 Wochen
eine zweite Tollwut-Impfung nötig, nach der wieder eine Blutprobe (frühestens
120 Tage) folgt.
Hunde müssen vor Einreise gegen Leptospirose (mind. 30 Tage und max. 12 Monate
vor Reiseantritt) und gegen Staupe (mind. 30 Tage und max. 24 Monate vor
Reiseantritt) geimpft sein.
Das Tier benötigt eine lesbare Tätowierung oder einen implantierten Mikrochip
(ISO-Standard) zur Identifikation.
Kampfhunden, wie Pitbull-Terrier, Tosa Argentino, Fila Brasiliero oder
Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr nicht erlaubt. Für Hunde mit optischer
Ähnlichkeit ist ein Stammbuch mitzuführen.
Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.
Für alle Hunde gilt Leinenpflicht und der Kot muss durch mitgebrachte Kotbeutel
entfernt werden!
Für die Einreise von Schweden gelten die schwedischen Einreisebedingungen.
Da die Einreisevorschriften sehr umfassend und zeitaufwändig sind, empfiehlt
sich eine frühzeitige Bemühung.
Aktuelle Informationen:
www.norwegen.org Rubrik "Reisen"
Formulare mit allen Vorschriften erhalten Sie von den norwegischen Botschaften,
bzw. Konsulaten.
Zugelassene Referenzlabors für
Tollwut-Titerbestimmung:
Deutschland:
 | Institut für Virologie
Frankfurter Str. 107
D-35392 Giessen
Tel.+49(0)641/993 83 50
Fax:+49(0)641/993 83 59
E-mail:
viro@vetmed.uni-giessen.de
|
 | Eurovir Hygiene Institut
Biotechnologiepark
D-14943 Luckenwalde
Tel./Fax: +49(0)3371/681269
E-Mail:
Eurovir@biogate.com
|
 | Landesuntersuchungsamt für das
Gesundheitswesen SÜDBAYERN
Veterinärstr. 2
D-85764 Oberschleißheim
Tel: +49(0)89/31 56 03 21
Fax:+49(0)89/31 56 04 59 |
Österreich:
 | Bundesanstalt für Tierseuchen-Bekämpfung
Robert-Koch-Gasse 17
2340 Mödling
Tel:+43(0)2236 46 640 902/906
Fax: +43(0)2236 46 640 941
|
Schweiz:
 | Schweizerische Tollwutzentrale
Länggass-Str. 122
3012 Bern
Tel. + 41(0)31 6312378
Fax: +41(0)316312534 |
Hinweis:
Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind
aus den verschiedene Informationsquellen entnommen. Für die Richtigkeit
übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung !
|