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DCBS
dem Deutschen Club für
Berner Sennenhunde e.V.
gegr.1992 Sitz Bensheim
Mitglied im VDH/FCI
rechtlich geschützt

Die DcbsWebredaktion

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EUROCOUNTER

automatische Übersetzung
Impressum
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Einreisebestimmungen Portugal

 | Tollwutschutzimpfung Vorschrift
mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten |
 | Gesundheitszeugnis
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich -
nicht älter als 1-2 Tage
(mit Bestätigung über Abstammung und Herkunft des Tieres aus einem
tollwutfreien Land oder Gebiet) |
 | weitere Info
Int. Impfpass mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt
bestätigt
In Portugal gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.
Hunde sind in Personenzügen, Bussen des öffentlichen Nahverkehrs, Restaurants
und an Stränden nicht erlaubt!
Gesundheitsrisiken für Hunde: Ansteckungsgefahr mit speziellen
Infektionserkrankungen.
Zeckenprophylaxe besonders wichtig!
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Allgemein
Portugal:
Tollwut-Impfung - sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und
darf max. 12 Monate zurückliegen.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis max. 30 Tage vor Reiseantritt.
Bescheinigung über Herkunft und Abstammung aus einem tollwutfreien Gebiet.
Es gilt Maulkorb- und Leinenpflicht.
In Restaurants, an Stränden und öffentlichen Verkehrsmitteln ist Hundeverbot.
Sie sind nur in der staatlichen Eisenbahn und auf den Fähren geduldet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Portugiesische Botschaft CH: 031-3511773
Hinweis:
Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind
aus den verschiedene Informationsquellen entnommen. Für die Richtigkeit
übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung !
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