Deutscher Club für Berner Sennenhunde e.V.
gegr. 1992 Sitz Bensheim Mitglied im VDH/F.C.I.

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DCBS
dem Deutschen Club für
Berner Sennenhunde e.V.
gegr.1992 Sitz Bensheim
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Impressum

Einreisebestimmungen Schweiz

bulletTollwutschutzimpfung Vorschrift
mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten
bulletGesundheitszeugnis
Tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich - nicht älter als 30 Tage
bulletweitere Info
Bei Durchreise mit Bahn u. Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt gelten keine Bestimmungen, sonst: Int. Impfpass mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder kupierter Rute ist bei Tieren im Alter unter 5 Monaten verboten.
 

Allgemein Schweiz:

Hunde und Katzen aus Ländern, die frei sind von urbaner Tollwut, dürfen ohne Bewilligung eingeführt werden (eine Liste dieser Länder wird separat veröffentlicht). Diese Tiere werden grenztierärztlich untersucht, wenn sie unbegleitet sind oder wenn gleichzeitig mehr als 3 Tiere eingeführt werden. Sie müssen von einem tierärztlichen Zeugnis begleitet sein, das die durchgeführte Tollwutschutzimpfung bestätigt.

Die Impfung muss mind. 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist eine Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich. Ohne Tollwutimpfzeugnis eingeführt werden dürfen Junghunde und junge Katzen unter 3 Monaten aus Ländern, die frei sind von urbaner Tollwut. Für solche Tiere muss jedoch ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, aus welchem auch das Alter des Tieres hervorgeht.

Hunde und Katzen aus Ländern, in welchen die urbane Tollwut vorkommt, dürfen nur mit Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen eingeführt werden. Das Bundesamt legt die weiteren Bestimmungen fest. Die Tiere werden bei Einreise grenztierärztlich untersucht und gegebenenfalls einer Quarantäne unterstellt.

Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen sind Hunde ausländischer Halter, die für Kurzaufenthalte oder Ferien in die Schweiz kommen sowie die Einfuhr als Umzusgut.


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Hinweis:

Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind aus den verschiedene Informationsquellen entnommen. Für die Richtigkeit übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung !

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Stand: 25. November 2008