Deutscher Club für Berner Sennenhunde e.V.
gegr. 1992 Sitz Bensheim Mitglied im VDH/F.C.I.

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Berner Sennenhunde e.V.
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Impressum

Einreisebestimmungen USA

bulletTollwutschutzimpfung Vorschrift
mind. 30 Tagen
max. 12 Monaten
bulletGesundheitszeugnis
Gesundheitszeugnis erforderlich, tierärztliche Untersuchung
7-10 Tage vor Abflug
bulletweitere Info
Int. Impfpass mit Tollwutbescheinigung, vom Tierarzt bestätigt
Tier muss mindestens 90 Tage im Besitz des jeweiligen Tierhalters sein.
Sonderbestimmungen für einzelne US-Staaten
Hunde unter 3 Monaten müssen in Quarantäne
Gesundheitsrisiken für Hunde USA/Ostküste: Hunde vor der Gefahr einer Infektion mit Herzwürmern schützen. Tierarzt nach Prophylaxe fragen.

Allgemein USA:

Hunde und Katzen müssen bei der Einreiseuntersuchung frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde und Katzen müssen 7 - 10 Tage vor Abflug im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist.

Ist dies nicht der Fall, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen. Allerdings sind Hawaii und Guam tollwutfrei, weswegen hier eigene staatliche Quarantäneregelung gelten.

Hunde müssen mindestens 30 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft werden. Es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder sie halten sich für mindestens 6 Monate in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf.

 Für Hunde, die aus Tollwutgebieten einreisen gilt: Ein gültiger englischsprachiger oder übersetzter Impfpass muss das Tier begleiten. Neben der Unterschrift des Tierarztes muss dieser die Identität des Tieres einwandfrei nachweisen und Impfdatum sowie Gültigkeitsdauer belegen.

Die Impfung darf bei Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers gebracht, wo es spätestens innerhalb von 4 Tagen, aber nicht länger als 10 Tage nach Grenzübertritt geimpft werden und danach dort 30 Tage verbleiben muss.

Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen müssen 3 Monate an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verweilen und werden dann geimpft.


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Hinweis:

Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind aus den verschiedene Informationsquellen entnommen. Für die Richtigkeit übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung !

 

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Stand: 25. November 2008