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_____________ Die DcbsWebredaktion
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Deutscher Club für Berner Sennenhunde e.V. gegr. 1992, Sitz Bensheim, Mitglied im VDH/F.C.I. Körordnung Stand: Januar 2009
Körordnung 1. Allgemeines Durch die Körordnung des Deutschen Club für Berner Sennenhunde e. V. (DCBS) sollen die zuchtfähigen Berner Sennenhund Rüden und Hündinnen selektiert werden, die für die form- und wesensmäßige Verbesserung der Rasse erscheinen. Die Häufung der erwünschten Merkmale und Verringerung bzw. Eliminierung unerwünschter Merkmale ist dabei das Ziel. Für die Zucht zugelassen sind nur angekörte Hunde. Zur Körung sind nur Hunde zugelassen, die sich im Besitz und Eigentum von Mitgliedern des DCBS befinden und die eine vom VDH anerkannte Ahnentafel besitzen. Importhunde werden in das Zuchtbuch des DCBS übernommen und erhalten eine Zuchtbuchnummer des DCBS. Kann für einen Berner Sennenhund eine Körung nachgewiesen werden, die von einem vom VDH anerkannten Verein mit dem Ziel der Zucht der gleichen Rasse bestätigt ist, so gilt dieser Hund mit Datum der Mitgliedschaft des Besitzers als angekört. 2. Voraussetzungen Zur Körung können nur Hunde gemeldet werden, die auf Zuchtschauen von Spezial-Zuchtrichtern für Berner Sennenhunde mindestens zweimal die Formwertnote „sehr gut" erhalten haben, einmal davon in der „Offenen Klasse oder Zwischenklasse". Die Formwertnoten müssen bei einer DCBS-Spezial-Zuchtschau oder bei einer DCBS-Sonderschau im Rahmen einer CACIB-Schau oder einer VDH-CAC-Schau erworben sein. Das Mindestalter beträgt 18 Monate mit maximal 4-wöchiger Karenzzeit. Für die vorgestellten Hunde muss ein HD-Gutachten der DCBS-Auswertungsstelle vorliegen. Das Ergebnis darf nicht schlechter als HD-Leicht sein. Bei Rüden darf das HD-Ergebnis nicht schlechter als Verdacht sein. Ebenfalls muss ein ED der DCBS-Auswertungsstelle vorliegen. ED 2 schließt eine Körteilnahme aus. Allen Hunden wird bei der Ankörung eine Speichelprobe zur Erstellung von DNA-Daten entnommen. 3. Anmeldung zur Körung Folgende Unterlagen sind für die formlose Anmeldung zur Körung beim Landesgruppenzuchtwart bzw. bei dem vom Hauptvorstand Beauftragten, der auch die Ausrichtung durchführt, erforderlich: - Kopie der Ahnentafel; - Kopie des Gutachtens über die HD-, ED Auswertung; - Kopie des Überweisungsbeleges; - Verpflichtungserklärung; - Nachweise über den Besuch einer Züchterschulung beim DCBS oder VDH sowie einer DCBS-Landesgruppenschau innerhalb der letzten 2 Jahre. Die Original Ahnentafel und das Original des HD-, ED sind zur Ankörung mitzubringen. Die Anmeldung zur Körung muss 8 Tage vor dem Körtermin beim verantwortlichen Veranstalter eingegangen sein. Bei Vollständigkeit der Unterlagen wird eine Bestätigung versandt, ohne die eine Körung nicht möglich ist. 4. KörungenPro Kalenderjahr sollen wenigstens vier Körungen veranstaltet werden. Die Festlegung der Orte und Termine obliegt der Erweiterten Vorstandschaft. Die Landesgruppe, auf deren Gebiet die Körung stattfindet, trägt die organisatorische Verantwortung. Die Einzelheiten sind vorher mit dem Vorsitzenden der Zuchtkommission abzusprechen. Die veranstaltende Landesgruppe hat ein geeignetes Freigelände mit Wetterschutz für die Körmeister und Schreibkraft bereitzustellen. Die Schreibkraft und eine Gruppe von wenigstens sechs Personen sind ebenfalls von der Landesgruppe zu stellen. Für die Körung ist jeweils ein Wochenende einzuplanen, wobei pro Tag bis etwa 30 Hunde vorgestellt und bewertet werden können. Die Körung beginnt mit dem Vermessen der Hunde und dem Vorzeigen des Gebisses durch den Besitzer sowie bei Rüden mit der Hodenkontrolle. Die Verweigerung dieser Prozedur durch den Hund kann bereits zum Abbruch der Körung führen. Auch in diesem Fall wird die Körgebühr nicht erstattet. Es folgt die Beurteilung des äußeren Erscheinungsbildes und die Überprüfung der wesensmäßigen, nervlichen^ Belastbarkeit. Das Füttern der Hunde während des Körvorgangs ist nicht gestattet. Der Sonderleiter ist für die Durchführung verantwortlich. 5. Dauer der Ankörung Die Ankörung ist im Normalfall auf Lebenszeit. Auch eine Ankörung für eine bestimmte Wurfzahl ist möglich. Bei Register-Hunden wird „bedingt angekört" auf die Dauer von 2 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit. Auf Lebenszeit angekörte Hunde werden automatisch abgekört, falls sich während der Dauer der Zuchtberechtigung Fehler herausstellen, die laut DCBS- und VDH-Zuchtordnung, laut Standard oder laut gesicherter Erkenntnis des Wissenschaftlichen Beirats des VDH zuchtausschließend sind. Der Vors. der Zuchtkommission ist ggf. zur Veranlassung einer Untersuchung bei einer veterinärmedizinischen Abteilung einer Uniklinik berechtigt. Die Weiterzucht trotz Vorliegen solcher Fehler würde einen schweren Verstoß gegen die Zuchtordnung mit entsprechender Ahndung darstellen. Auch bei nachgewiesener, überdurchschnittlicher Vererbung von zuchtausschließenden Fehlern kann der Zuchthund von der Zucht-kommission für die weitere Zucht gesperrt werden. 5 A. Besteht während der Ankörung der Verdacht eines Mangels oder einer gesundheitlichen nicht einzuordnenden Erscheinung, kann eine Untersuchung an einer veterinärmedizinischen Universitätsklinik in einem vorgegebenen Zeitraum gefordert werden. Bei Bestätigung des Verdachts der Körkommission wird die Ahnentafel mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Ist der Verdacht unbegründet, wird die Zuchtzulassung erteilt.6. Körkommission Die Körkommission des DCBS besteht aus drei Körmeistern, d.h. dem Vors. der Zuchtkommission als Sprecher der Körkommission bzw. bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter, dem Vors. der Zuchtrichterkommission (in die VDH-Richterliste eingetragener Zuchtrichter) bzw. bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter (in die VDH-Richterliste eingetragener Zuchtrichter) und einem LG-Zuchtwart. Bis die Bildung der Zuchtrichterkommission möglich ist, ist als Körmeister ein VDH-Spezial-Zuchtrichter " für Berner Sennenhunde einzusetzen. Es kommt im Wechsel immer ein LG-Zuchtwart zum Einsatz, der nicht der ausrichtenden Landesgruppe als LG-Zuchtwart angehört. Bei Verhinderung des Vors. der Zuchtkommission bestimmt dieser einen Stellvertreter für die Sprecherfunktion. Spezialzuchtrichtern und LG-Zuchtwarten, die bei der betreffenden Körung keine Körmeister sind, ist die passive Teilnahme an der Körung nach Absprache mit dem Vors. der Zuchtkommission gerne gestattet. Zuchtrichter-Anwärter müssen wenigstens an drei Körungen an der Seite der Körmeister teilnehmen. Können die vorgenannten Bedingungen aus wichtigem nachgewiesenem Grund (z. B. Krankheit, Amtsniederlegung, unverschiebbare Termine u. ä. eines Körmeisters nicht erfüllt werden, kann sich die Körkommission wie folgt zusammensetzen: - ein in die VDH-Richterliste eingetragener Zuchtrichter für Berner Sennenhunde; - ein Landesgruppenzuchtwart; - ein züchterisch erfahrenes Mitglied der Zuchtkommission. 7. Verfahren und Einspruch Die Körunterlagen werden vom Veranstalter unverzüglich an das Zuchtbuchamt weitergeleitet. Das Zuchtbuchamt schickt die bearbeiteten und für den Hundebesitzer bestimmten Unterlagen diesem zu. Das Ergebnis der Vorführung zur Körung wird im positiven wie im negativen Fall in die Ahnentafel eingetragen. Bei Nichtbestehen der Körung hat der Besitzer die Möglichkeit zur zweimaligen Wiederholung. Besteht der Hund die Wiederholungskörungen wiederum nicht, so gilt der Hund als „zuchtuntauglich' 1. Für die Zeit der Bearbeitung der Körunterlagen erhält der Hundebesitzer eine Körbescheinigung, die zur vorläufigen Zuchtverwendung berechtigt.Das Zuchtbuchamt, der Vors. der Zuchtkommission und die Geschäftsstelle erhalten vom Veranstalter jeweils in Kopie eine Auflistung aller gemeldeten Hunde mit folgenden Angaben: Name des Hundes, ZB-Nummer, Chipnummer, Wurftag, HD-Befund, Ergebnis der Körung, Name der Elterntiere mit ZB-Nummer und HD-Befund sowie Name und Adresse des Besitzers. Amtierende Körmeister dürfen eigene Hunde nicht zur Körung vorführen oder vorführen lassen. Sie müssen sich am Tag der Vorführung ihrer Hunde als Körmeister vertreten lassen. Der Bescheid der Körmeister ist endgültig. Einspruch kann lediglich bei Formfehlern über die Zuchtkommission des DCBS erhoben werden, die dann endgültig entscheidet. |
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