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_____________ Die DcbsWebredaktion
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Körkommission Die Körkommission des DCBS besteht aus drei Körmeistern, d.h. dem Vors. der Zuchtkommission als Sprecher der Körkommission bzw. bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter, dem Vors. der Zuchtrichterkommission (in die VDH-Richterliste eingetragener Zuchtrichter) bzw. bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter (in die VDH-Richterliste eingetragener Zuchtrichter) und einem LG-Zuchtwart. Bis die Bildung der Zuchtrichterkommission möglich ist, ist als Körmeister ein VDH-Spezial-Zuchtrichter " für Berner Sennenhunde einzusetzen. Es kommt im Wechsel immer ein LG-Zuchtwart zum Einsatz, der nicht der ausrichtenden Landesgruppe als LG-Zuchtwart angehört. Bei Verhinderung des Vors. der Zuchtkommission bestimmt dieser einen Stellvertreter für die Sprecherfunktion. Spezialzuchtrichtern und LG-Zuchtwarten, die bei der betreffenden Körung keine Körmeister sind, ist die passive Teilnahme an der Körung nach Absprache mit dem Vors. der Zuchtkommission gerne gestattet. Zuchtrichter-Anwärter müssen wenigstens an drei Körungen an der Seite der Körmeister teilnehmen. Können die vorgenannten Bedingungen aus wichtigem nachgewiesenem Grund (z. B. Krankheit, Amtsniederlegung, unverschiebbare Termine u. ä. eines Körmeisters nicht erfüllt werden, kann sich die Körkommission wie folgt zusammensetzen: - ein in die VDH-Richterliste eingetragener Zuchtrichter für Berner Sennenhunde; - ein Landesgruppenzuchtwart; - ein züchterisch erfahrenes Mitglied der Zuchtkommission.
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